Krankenkassen

Entscheidend ist, die Unternehmen beim Aufbau eines Managementsystems qualitätsgesichert zu beraten und zu begleiten. Darauf aufbauend kann die erfolgreiche Maßnahmengestaltung in der Praxis der erste Schritt zur gesünderen Belegschaft sein.

Krankenkassen haben in der Betrieblichen Gesundheitsförderung viel Pionierarbeit geleistet, nicht zuletzt auf Grund ihres gesetzlichen Auftrages, auf diesem Gebiet tätig zu werden. Durch das in 2015 hinzugekommene Präventionsgesetz wurden die Leistungsbereiche nochmals erweitert, darüber hinaus steht ein größeres Budget zur Verfügung. Aber auch für sie stellen die zunehmende Professionalisierung des BGM, die gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Unternehmen sowie die immer größere Bandbreite der Themen eine Herausforderung dar. Für Berufsgenossenschaften gibt es keine vergleichbare gesetzliche Verpflichtung, in der Betrieblichen Gesundheitsförderung oder in einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement tätig zu werden. Da jedoch die Nähe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vorhanden sowie in einigen Bereichen auch Schnittstellen vorhanden sind, engagieren sich BGs zunehmend auch im BGM. Sowohl für die Krankenkassen als auch für die Berufsgenossenschaften ist daher eine Fachkompetenz erforderlich, da eine wesentliche Aufgabe in der Beratung zu Einstieg und Gestaltung eines BGM liegt. Darüber hinaus bieten beide auch Unterstützung bei Analysen, so z.B. bei Mitarbeiterbefragungen und in der psychischen Gefährdungsbeurteilung, an. Die Krankenkassen leisten weiterhin auch ein großes Portfolio an Maßnahmen in Form von Information und Sensibilisierung bei Gesundheitstagen sowie mittels spezifischer Präventionsprogramme.

Verhaltens- und Verhältnisprävention in der Praxis

Neben ihrer Beratungsleistung werden Krankenkassen und Berufsgenossenschaften für die praktische Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung angefragt, so z.B. zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, von Mitarbeiterbefragungen sowie der Durchführung von Präventionsprogrammen auf der Verhaltens- und Verhältnisebene. Allerdings ist für die Einbindung der praktischen Maßnahmen in ein betriebliches Gesundheitsmanagement eine entsprechende Fachkompetenz erforderlich, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Präventionsgesetzes sowie des GKV-Leitfadens Prävention.

Qualifizierung

Für BGM-Berater der Krankenkassen und BGs ist es sinnvoll, sich über hochwertige Aus-/Weiterbildungen wie die der BSA-Akademie bzw. der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement, die entsprechende Fach- und Methodenkompetenz anzueignen. Für den Einstieg in die Thematik eignet sich der BSA-Lehrgang „Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)“, der die Teilnehmer zum Aufbau eines qualitativ hochwertigen ganzheitlichen BGM-Konzeptes sowie zur nachhaltigen Implementierung in die Unternehmensstruktur. In diesem Lehrgang werden auch die Schnittstellenthemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie Kriterien des GKV-Leitfaden Prävention zu §20, 20b und c SGB V behandelt.

Alle Informationen zum Lehrgang „Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)“

Die Betrachtung des BGM aus strategischer Sicht, die Berücksichtigung des Personalmanagements und der Mitbestimmung sowie die Gestaltung in spezifischen Themenfeldern, wie z.B. psychische Gefährdungsbeurteilung, Betriebliches Eingliederungsmanagement oder die Arbeitsfähigkeit (WAI) sind Bestandteile des Folgelehrgangs „Betrieblicher Gesundheitsmanager“. Alle Informationen zum Lehrgang „Betrieblicher Gesundheitsmanager“.

Beide Lehrgänge sind nach den Standards des Bundesverbandes BGM (BBGM) zertifiziert und können auch als Inhouse-Schulungen angeboten werden.