BGM richtig organisieren

Führt man ausschließlich im Betrieb oder durch den Betrieb organisierte Maßnahmen zur Verhaltens- oder Verhältnisprävention durch, so wird dies vielmehr als betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verstanden. Die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) folgt, wie auch die anderen Managementsysteme Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement, dem typischen Plan-Do-Check-Act-Zyklus. Dies bedeutet, neben der Definition von übergeordneten Zielen und der auf Analyseergebnissen basierenden Planung und Durchführung von Maßnahmen, diese auch zu bewerten und stets das System zu verbessern. Wie ein solcher Einstieg in ein BGM gestaltet werden kann, zeigt das von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement entwickelte 6-Phasen-Modell, welches dem P-D-C-A-Zyklus folgt. Eine Info hierzu sowie eine verkürzte Darstellung finden Sie hier.

Strukturen und Fachkenntnis erforderlich

Der Aufbau eines BGM, aber auch die Organisation von BGF-Maßnahmen erfordern primär einen Organisations- und Koordinierungsaufwand. Auch wenn externe Akteure wie Berater, Dienstleister, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften (BGs) bei der Gestaltung und Organisation eines BGM unterstützen, so sichert der Aufbau von internen Strukturen den Erfolg und auch die Nachhaltigkeit eines BGM. Primär muss es eine hierfür verantwortliche Person geben, je nach Größe des Unternehmens kann diese Funktion auch durch einen Steuerungskreis übernommen werden. Diesem gehören sinnvollerweise Vertreter des Personalmanagements, des Betriebsrats, der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Je nach Bedarf können auch weitere externe Akteure hinzugezogen werden.

BGM auch in KMU umsetzbar?

Folgt man der EU-Einteilung für Unternehmen, so werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu einer Größe von 249 Mitarbeiter definiert. Da aber bereits Betriebe ab ca. 50, spätestens ab 100 Beschäftigte Strukturen wie Personalverantwortliche oder Abteilungen aufbauen, der Arbeitsschutz in angemessener Form umgesetzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt tatsächlich im Zugriff sind, würde man nicht mehr von KMU sprechen. Daher betrachten Handwerkskammern auch nur Betriebe bis 50 Beschäftigte als KMU. Unabhängig von ihrer geringeren Beschäftigtenzahl haben sie jedoch vergleichbare gesundheitliche und demografische Herausforderungen wie größere Unternehmen auch. Letztlich fehlt es ihnen an personellen und oftmals auch an finanziellen Ressourcen, die Themen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung anzugehen bzw. in der gesetzlich geforderten Weise umzusetzen. KMU wünschen sich in Bezug auf die Gesundheitsförderung eine unbürokratische Unterstützung durch die Krankenkassen sowie einfache und praxistaugliche BGF-Maßnahmen. Im Idealfall können Arbeitsschutz und BGF als einfaches Gesamtpaket angegangen werden. Die Organisation von BGF oder sogar eines BGM wird primär durch den Firmeninhaber mit Unterstützung externer Akteure erfolgen müssen. Daher gilt: Akteure müssen qualifiziert sein! Personen, die Aufgaben in einem BGM übernehmen oder dieses verantwortlich leiten, benötigen Wissen zur inhaltlichen Gestaltung, Organisation und Steuerung eines BGM. Fachspezifisches Wissen für die Durchführung von Präventionsprogrammen ist dagegen für die Dienstleister und Krankenkassen relevant. Aber auch diese benötigen für die Beratung eines Unternehmens zum Aufbau und zur Umsetzung eines BGM eine entsprechende Qualifikation. Hierzu hat der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) Qualifizierungsempfehlungen erstellt, die in den Qualifikationen der BSA-Akademie und in den Studiengängen der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement vollumfänglich integriert sind. Hier finden Sie nützliches Fachwissen rund um BGM.