So gelingt der Einstieg für Fitness- und Gesundheitsanbieter ins BGM

BGM bietet viele Potenziale für Fitness- und Gesundheitsdienstleister. Nutzen Sie die Chance Firmenfitness als nachhaltigen Baustein in einem BGM zu vermarkten und Stolpersteine bei der Vertragsgestaltung zu vermeiden.

Fitnessstudios und Gesundheitszentren zeichnen sich immer mehr durch eine hohe Gesundheitskompetenz aus, besitzen ansprechende und hochwertige Räumlichkeiten und erreichen vielfältige Zielgruppen, mittlerweile bis ins hohe Alter. Gleichzeitig sind viele Unternehmen heutzutage auf der Suche nach nachhaltigen Gesundheitskonzepten bei gleichzeitig professioneller Betreuung. Während große Unternehmen hierfür eigene Flächen bis hin zu einer kompletten Fitnessanlage schaffen, ist die Mehrzahl der Unternehmen auf externe Lösungen lokaler Anbieter angewiesen. Für Fitnessstudios stellt das betriebliche Umfeld mit seinen Anforderungen häufig noch Neuland dar, gleichzeitig aber auch eine interessante Möglichkeit, neue Zielgruppen erreichen und Umsätze generieren zu können. Hierbei ist es nicht unbedingt zwingend, ein komplettes BGM anzubieten, sondern völlig ausreichend, spezifische Leistungen, wie z.B. Bewegungsprogramme und Firmenfitnesslösungen anzubieten. Bereits hierfür ist eine entsprechende Fachkompetenz gefordert, so z.B. zur Gestaltung zielgruppenbezogener Präventionsprogramme sowie attraktiver Vertragsmodelle für Firmenfitnessmitgliedschaften. Werden weiterreichende Kompetenzen hinsichtlich der Gestaltung, Organisation und Steuerung eines BGM erworben, können auch weitere BGM-Leistungen oder Beratung angeboten werden.

Fachkompetenz erforderlich

Für die Integration von Firmenfitness in ein BGM, aber auch für die Gestaltung zielgruppenbezogener Präventionsprogramme in einem Unternehmen sowie attraktiver Vertragsmodelle für Firmenfitnessmitgliedschaften ist eine entsprechende Fachkompetenz erforderlich. Die Durchführung einer Beratung in Steuerfragen (insbesondere die Betrachtung von Firmenfitness als geldwerten Vorteil) ist gesetzlich an Voraussetzungen gebunden, die Gesundheitsdienstleister in der Regel nicht erfüllen. Ungeachtet dieser Tatsache werden sie aber immer wieder zu den steuerlichen Konsequenzen von Firmenfitness befragt, weshalb die Kenntnis von Möglichkeiten zur Steuerbefreiung von betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen sinnvoll ist. Hierbei geht es vielmehr darum, den Kunden auf diese Möglichkeiten hinzuweisen und diese bereits in den Leistungsangeboten zu berücksichtigen. Werden weiterreichende BGM-Kompetenzen eines BGM erworben, so gelingt auch die Erweiterung des Dienstleisterportfolios durch zusätzliche BGM-Leistungen wie beispielsweise Gestaltung, Organisation und Steuerung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Qualifizierung

Für den Einstieg in die Thematik eignet sich der BSA-Lehrgang „Berater für Firmenfitness“, in dem die Teilnehmer lernen, Kooperationsmodelle zwischen Fitnessanlagen und Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der dazu notwendigen organisatorischen, finanziellen und steuerlichen Regelungen erfolgreich zu gestalten. Alle Informationen zum Lehrgang „Berater für Firmenfitness“.

Da die Angebote von Fitnessstudios und Gesundheitszentren auch auf die Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen abzielen, eignet sich als weitergehende Qualifizierung der BSA-Lehrgang „Gesundheitsexperte im Betrieb – Ergonomie und Rückengesundheit“. Alle Informationen zum Lehrgang „Gesundheitsexperte im Betrieb – Ergonomie und Rückengesundheit“.

Fitnessstudios und Gesundheitszentren, welche bereits Absolventen der Studiengänge der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement beschäftigen, können diese auch in BGM-Themen weiterqualifizieren und Unternehmen damit vielfältige Lösungen auf diesem Gebiet anbieten. Eine individuelle Beratung erhalten sie beim Service-Center der BSA-Akademie unter +49 681 6855 143 oder servicecenter@bsa-akademie.de.